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#1
Eine tolle Idee, so eine Wahlbörse. Wie ist das rechtlich eigentlich organisiert? Unter den Glücksspielstaatsvertrag dürfte PESM ja nicht fallen, da keine Gebühren für den Gewinn abgezogen werden. Würde mich mal interessen.
#2
Bei Wikipedia steht dazu folgendes:
Link: http://de.wikipedia.org/wiki/Prognosemarkt
Rechtliches und Legalität
Der Einsatz von Prognosemärkten wird durch gesetzliche Einschränkungen der jeweiligen Länder eingeschränkt. Dabei ist der Kernpunkt die Einordnung des Systems als Geschicklichkeitsspiel im Gegensatz zum Glücksspiel. In jedem Land gelten dazu andere rechtliche Rahmenbedingungen oder es fehlt an einer speziellen Klärung zur Frage der Einordnung.
Renommierte Wissenschaftler wie Kenneth Arrow, Robert Forsythe, Robin Hanson, Saul Levmore, Paul Milgrom, Thomas Schelling, Robert Shiller, Vernon Smith, Cass Sunstein, Philip Tetlock, Hal Varian und Justin Wolfers fordern eine Aufhebung der gesetzlichen Einschränkungen, da Prognosemärkte großes Potential hätten, die soziale Wohlfahrt zu erhöhen.
Folgende Abgrenzung kann vorgenommen werden:
Abgrenzung zum allgemeinen Glücksspiel
* Der Gewinn oder Verlust beruhen auf Kenntnisstand der Händler und deren Fähigkeiten
* Einige Betreiber konzipieren das System als ein Nullsummenspiel für den Betreiber
* Die Betreiber können Gewinne oder Verluste begrenzen
Abgrenzung zu Wetten
* Die Händler versuchen möglichst hohe Aktienwerte und damit Gewinne zu erwirtschaften (unabhängig vom Tipp) und Handeln mit den Meinungen/Optionen
* Wissen, Erfahrung und Geschicklichkeit sind bestimmend für den Erfolg
Link: http://de.wikipedia.org/wiki/Prognosemarkt
#3
Besten Dank!
#4
Eine Rolle dürfte auch spielen, dass es hier wirklich nicht um große Beträge geht. Pro Wahl 10 Euro und am Ende hat man eher nicht mehr als 2 Euro gewonnen oder verloren. Sein Vermögen kann man hier eher nicht verspielen. :)
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